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Vierte Geldwäscherichtlinie steht kurz vor Verabschiedung

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 © Falko Matte - shutterstock.com

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Die vierte Geldwäscherichtlinie in Brüssel steht kurz vor der Verabschiedung. Die beiden federführenden Ausschüsse im EU-Parlament (Wirtschafts- und Währungsausschuss sowie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) und auch der Finanzministerrat billigten am 27. Januar 2015 den zuvor ausgehandelten Kompromissvorschlag. Inhaltlich sieht der ausgehandelte Text jetzt insbesondere vor, dass die Mitgliedsstaaten bestimmen können, ob auch Vermietungsmakler („letting agents“) Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sein sollen. Damit könnte Gesetz werden, was das zuständige Bundesfinanzministerium bisher lediglich durch ein sogenanntes Anwendungsschreiben geregelt hat. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung eines Registers, in dem Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten der jeweiligen juristischen Person aufgeführt sein sollen. In dieses Register sollen Behörden, Verpflichtete (zum Beispiel Makler) und weitere Personen mit einem berechtigten Interesse Einblick nehmen können. Zudem soll der Kreis der politisch exponierten Personen (PEPs) erweitert werden. Dazu sollen künftig auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete und oberste Richter sowie deren Angehörige nicht nur aus Drittstaaten, sondern auch aus der EU zählen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nach Verabschiedung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.


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